„Ehe-Online“ ab sofort verfügbar

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bad Breisig den neuen digitalen Service „Ehe-Online“ nutzen. Dies ist ein digitaler Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip „Einer-für-Alle“. Einmal zentral entwickelt, kann der digitale Dienst von allen Kommunen und Bundesländern genutzt werden, wie nun auch in Bad Breisig. Ziel ist die Vereinfachung von Verwaltungsleistungen sowie diese schneller und nutzerfreundlicher für Bürgerinnen und Bürger online zur Verfügung zu stellen.

Folgende Leistungen werden hier angeboten:

  • Voranmeldung der Eheschließung: Bereiten Sie Ihre Eheschließung vor, indem Sie erste Angaben online übermitteln. Dies erleichtert die anschließende Anmeldung beim Standesamt. Nach Abschluss des Online-Antrags ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt dennoch erforderlich, um weitere Abläufe und individuelle Fragen zu klären.
  • Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Beantragen Sie das Ehefähigkeitszeugnis online, welches insbesondere für Eheschließungen im Ausland erforderlich ist. Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist nach dem Online-Antrag dennoch eine Voraussetzung.
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: Lassen Sie eine im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister eintragen, um eine deutsche Eheurkunde zu erhalten. Nach Abschluss des Online-Antrags ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist erforderlich.
  • Beantragung einer Eheurkunde: Beantragen Sie die Eheurkunde, wenn Sie in der Verbandsgemeinde Bad Breisig geheiratet haben. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus. Die Leistung ist bequem online per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen. Sie erhalten die Urkunde auf dem Postweg oder Sie können diese auch bei Ihrem Standesamt abholen.
  • Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde: Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie, wenn Sie in der Verbandsgemeinde Bad Breisig die Lebenspartnerschaft begründet haben. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Die Leistung ist bequem online per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen. Sie erhalten die Urkunde auf dem Postweg oder Sie können diese auch bei Ihrem Standesamt abholen.

 

Für die meisten der fünf Leistungen benötigt man zur Authentifizierung ein BundID-Konto. Mit der BundID erhält man im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto, mit dem man sich online gegenüber Behörden ausweisen kann. Sofern die BundID nicht Voraussetzung ist, genügt das Hochladen des Personalausweises.

Auch wenn der Gang zum Standesamt somit weiterhin in einigen Fällen erforderlich bleibt, profitieren sowohl die Mitarbeitenden als auch die Bürgerinnen und Bürger von einer deutlichen Zeitersparnis: Anträge können bereits im Vorfeld ausgefüllt und Unterlagen vorbereitet werden, sodass vor Ort weniger Klärungsbedarf besteht und die Termine effizienter ablaufen können.

Vorherig Kontrollen vom 01.06.2026 bis 07.06.2026
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